Der Ausbildungsweg
Lernfahrten ab 17 Jahren
Wer den Lernfahrausweis vor dem 20. Altersjahr erwirbt, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen. Detaillierte Informationen zu Lernfahrten ab 17 Jahren (PDF)
Gesuchsformular für den Lernfahrausweis
Dieses kann frühstens 2 Monate vor dem 17. Geburtstag bei der Gemeindeverwaltung, kantonalen Polizeiposten oder unter www.mfk.bl.ch bezogen werden.
Sehtest
Mit dem Gesuchformular zu einem Augenoptiker, Augenarzt oder Arzt und den Sehtest durchführen. Die Kosten dafür gehen zu Ihren Lasten. Brillenrezepte werden nicht als Sehtest akzeptiert.
Gesuch einreichen
Die Gemeindeverwaltung sendet das Gesuchsformular mit nachfolgenden aufgeführten Unterlagen direkt der Motorfahrzeugkontrolle in Füllinsdorf.
- Vollständig ausgefülltes Formular mit Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Ein aktuelles farbiges Passfoto
- Original des Nothelferausweises (nicht älter als 6 Jahre)
Nothilfekurse
Wer ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahrausweises der Kategorie A, A1 oder B stellt, muss den Besuch eines Nothelferkurses (ca. 10 Stunden) nachweisen. Der Nothelferausweis ist im Original zusammen mit dem Gesuchsformular auf der Gemeindeverwaltung abzugeben.
Inhaber/innen eines Führerausweises der oben erwähnten Kategorien brauchen den Nothelferkurs nicht zu absolvieren. Das Ausstellungsdatum des Nothelferausweises darf nicht mehr als 6 Jahre zurückliegen.
Basistheorieprüfung
Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der Motorfahrzeugkontrolle eine Zulassungsbewilligung und eine Anmeldekarte zur Basistheorieprüfung. Anmelden können Sie sich mit der Anmeldekarte oder via Internet: www.mfpbb.ch. Die Theorieprüfung kann frühstens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters gemacht werden!
Die Prüfung besteht aus 50 schriftlichen Fragen und gilt als bestanden, wenn innert 45 Minuten mindestens 126 Punkte erreicht wurden. Das Maximum beträgt 140 Punkte. Theorieprüfungen können beliebig oft wiederholt werden.
Lernfahrausweis
Der Lernfahrausweis wird nach erfolgreicher Absolvierung der Basistheorieprüfung innert 10 Arbeitstagen per Post zugestellt und ist zwei Jahre gültig.
Jetzt sind Sie startklar und können mit den Fahrstunden beginnen.
Nun ist es für mich eine Freude, Sie mit viel Geduld, Einfühlungsvermögen, Spass und Effizienz auf dem Weg zu einem sicheren Automobilisten auszubilden und zur Prüfung zu begleiten!
Verkehrskundeunterricht
- Wer den Führerausweis der Kategorie A, A1, B oder B1 erwerben will, muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, um den Verkehrskundekurs besuchen zu können. Besitzten Sie bereits einen Führerausweis mit den erwähnten Kategorien, ist kein Kursbesuch notwendig.
- Der Kurs dauert 8 Stunden an vier Kursabenden. Zum Schluss des Kurses wird Ihre Teilnahme online bestätigt. Diese Bestätigung braucht es für die Anmeldung der praktischen Fahrprüfung. Die Anmeldung für die Fahrprüfung führe ich in der Regel für Sie aus.
Der Kursbesuch darf nicht mehr als 2 Jahre zurückliegen. - Der Verkehrskundekurs soll namentlich durch Verkehrssinnbildung und Gefahrenlehre zu einer defensiven und verantwortungsbewussten Fahrweise motivieren.